3. September 2006

Der Kulturverein Baodo bietet eine ganze Reihe von Programmpunkten an. Dazu gehört unter anderem traditionelle afrikanische Musik. Das umfaßt auch ein Ensemble von bis zu 18 Musikern. Oder Egedge-Musik, die sich auf einen traditionellen Tanz der Ibo bezieht.

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Aber der Bogen zieh sich ebenso zu zeitgemäßen Formen herauf. Dro Mala, den hier alle nur "Brotha" rufen, ist Sänger, genauer: Rapper im Hip Hop-Genre. Ein Teil der Musiker ist überdies im Bereich bildender Kunst vertreten. Und natürlich beim Radiomachen dabei. ("African Time 92.6 FM" sendet jeden Sonntag vormittag ab 8:00 Uhr.)

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Baodo realisiert ab und zu Theaterprojekte. Hier Schauspielerin Ute Krainer ("Theater Alanan") im Gespräch mit Baodo-Obfrau Veronika Dreier. Baodo bietet übrigens auch Theater-Workshops.

Cut!

Ich bin es noch nicht so recht gewohnt, daß mir meine Arbeit einen Segenswunsch einbringt: "God bless you!". Pastor Sylvester Ighodalo Akhiwu meinte zu meiner anstehenden Fahrt nach Istanbul und den jüngsten Reisewarnungen, wonach es Gefährdungen gäbe: "Not you!" Er fragte, ob ich eine Bibel habe. (Ich hab drei. Katholische Version, protestantische und eine der Zeugen Jehovas.)

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Sylvester empfahl mir die Lektüre der Psalmen 9 und 23. Dieser, 23ste, ist ein Psalm Davids und beginnt mit: "Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen ..."

Cut!

Ich hab gestern erwähnt, daß Gewaltverzicht und Gewaltmonopol Fundamente einer Demokratie seien, weshalb nicht nur die primären Opfer, sondern wir alle angegriffen würden, wenn Polizisten diesen Konsens verwerfen und Menschen foltern, sie verletzen, ihnen den Tod in Aussicht stellen.

Denn wenn das strenge Reglement des Gewaltmonopols gerade von jenen aufgebrochen wird, deren Dienst dieser Übereinkunft gewidmet ist, hat nicht nur der Staat, hat die Gesellschaft dieses Landes ein ernsthaftes Problem.

Staatsanwalt Walter Geyer (Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien) hat in "Der Standard" deutlich gemacht, wie hoch der Staat den Rang jenes Personals einstuft, die das Gewaltmonopol repräsentieren.

Selbst die geringste Schramme, die man einem Beamten "während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben" zufügt, ist mit drei Jahren Freiheitsentzug bedroht.

Damit ist ja ein klares Statement formuliert, wie energisch das Gewaltmonopol gegen jede Anfechtung verteidigt sein will. Man möchte, dem logisch folgend, doch annehmen, Polizisten, die foltern, hätten sich selbst einer Anfechtung dieser Prinzipien schuldig gemacht. Was, wie die Rechtslage andeutet, vom Staat nicht geduldet und hart geahndet wird.

Mich interessiert kein Aufrechnen von Jahren in einem Strafmaß, weil das zu sehr verlockt, in Polemiken abzugleiten.

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Aber ich wünschte, mindestens die Politik würde sich zu all dem ganz unmißverständlich äußern. Wenn ein Polizist foltert, ist nicht bloß von Verfehlungen oder Verbrechen zu reden. Das ist ein Angriff auf die Demokratie.

[martin]

[Fotos: Krusche] [Links & Quellen]


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