3. September 2006 Der Kulturverein Baodo bietet eine ganze Reihe von Programmpunkten an. Dazu
gehört unter anderem traditionelle afrikanische Musik. Das umfaßt auch ein Ensemble von
bis zu 18 Musikern. Oder Egedge-Musik, die sich auf einen traditionellen Tanz der Ibo
bezieht.

Aber der Bogen zieh sich ebenso zu zeitgemäßen Formen
herauf. Dro Mala, den hier alle nur "Brotha" rufen, ist Sänger, genauer: Rapper
im Hip Hop-Genre. Ein Teil der Musiker ist überdies im Bereich bildender Kunst vertreten.
Und natürlich beim Radiomachen dabei. ("African Time 92.6 FM" sendet jeden Sonntag vormittag ab 8:00
Uhr.)

Baodo realisiert ab und zu Theaterprojekte. Hier
Schauspielerin Ute Krainer ("Theater Alanan") im Gespräch mit Baodo-Obfrau Veronika Dreier. Baodo bietet
übrigens auch Theater-Workshops.
Cut!
Ich bin es noch nicht so recht gewohnt, daß mir meine
Arbeit einen Segenswunsch einbringt: "God bless you!". Pastor Sylvester Ighodalo
Akhiwu meinte zu meiner anstehenden
Fahrt nach Istanbul
und den jüngsten Reisewarnungen, wonach es Gefährdungen gäbe: "Not you!" Er
fragte, ob ich eine Bibel habe. (Ich hab drei. Katholische Version, protestantische und
eine der Zeugen Jehovas.)

Sylvester empfahl mir die Lektüre der Psalmen 9 und 23.
Dieser, 23ste, ist ein Psalm Davids und beginnt mit: "Der Herr ist mein Hirte, nichts
wird mir fehlen ..."
Cut!
Ich hab gestern
erwähnt, daß Gewaltverzicht und Gewaltmonopol Fundamente einer Demokratie seien, weshalb
nicht nur die primären Opfer, sondern wir alle angegriffen würden, wenn Polizisten
diesen Konsens verwerfen und Menschen foltern, sie verletzen, ihnen den Tod in Aussicht
stellen.
Denn wenn das
strenge Reglement des Gewaltmonopols gerade von jenen aufgebrochen wird, deren Dienst
dieser Übereinkunft gewidmet ist, hat nicht nur der Staat, hat die Gesellschaft dieses
Landes ein ernsthaftes Problem. Staatsanwalt Walter
Geyer (Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien) hat in "Der Standard" deutlich gemacht, wie hoch der Staat den Rang jenes
Personals einstuft, die das Gewaltmonopol repräsentieren.
Selbst die geringste Schramme, die man einem Beamten
"während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben" zufügt, ist mit drei
Jahren Freiheitsentzug bedroht.
Damit ist ja ein klares Statement formuliert, wie energisch
das Gewaltmonopol gegen jede Anfechtung verteidigt sein will. Man möchte, dem logisch
folgend, doch annehmen, Polizisten, die foltern, hätten sich selbst einer Anfechtung
dieser Prinzipien schuldig gemacht. Was, wie die Rechtslage andeutet, vom Staat nicht
geduldet und hart geahndet wird.
Mich interessiert kein Aufrechnen von Jahren in einem
Strafmaß, weil das zu sehr verlockt, in Polemiken abzugleiten. |
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Aber ich wünschte, mindestens die Politik würde
sich zu all dem ganz unmißverständlich äußern. Wenn ein Polizist foltert, ist nicht
bloß von Verfehlungen oder Verbrechen zu reden. Das ist ein Angriff auf die Demokratie.
[martin]
[Fotos: Krusche] [Links & Quellen]
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