7. August 2006

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Dieses Graffiti besagt: "Für alle". Die Wand der vormaligen Postgarage begrenzt an einer Seite den Rösselmühl-Park. Dessen Name sich von der Rösselmühle herleitet. Die noch besteht. (Und zwar seit dem 13. Jahrhundert.)

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Das "Nil" markiert quasi diesen Eckpunkt des Parks und der Postgarage. Die heute als Veranstaltungsort genutzt wird. Hier übrigens Günter Brodttrager, einer der Betreiber dieser Location:

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Cut!

Ich hab vor einigen Tagen JoJo erwähnt. Und daß er kuriose Lampen baut. Hier ist eine davon. Man findet JoJos Lampen unter anderem im Laden von "KIG!" Der befindet sich in der Feuerbachgasse 25. Das ist vom "Nil" nur ein kleiner Spaziergang Richtung Griesplatz.

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Apropos Feuerbach. Den gab es da einst. Einen kleinen Bach, der vor allem die Funktion hatte, Löschwasser verfügbar zu halten. Wie andrerseits der nahe Mühlgang nicht nur, aber vor allem Mühlen anzutreiben hatte. Weitere Hinweise auf die einst große wirtschaftliche Bedeutung der "Murvorstadt" für die Versorgung von "8010 Graz".

Cut!

Ich hab gestern bestaunt, daß man von Schlagersänger Udo Jürgens nicht nur zu erzählen wußte, er sei in den USA zwei Stunden festgesetzt gewesen, weil die Behörde an seinem Paß etwas suspekt gefunden hatte; man hatte auch Ethnien und Nationalität seiner Mitarrestanten hervorgehoben. (Zufällig keine weißen Protestanten.)

Also hab ich nachgesehen, wie das bei uns mit Ausweisen so ist. In Österreich bestehe keine Ausweispflicht, heißt es. Oder aber doch. Quasi hintenherum. Weil man nämlich sich jederzeit muß ausweisen können, falls man ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist:

>>[Oberstleutnant Rudolf Gollia:] "Für Ausländer besteht in Österreich die Ausweispflicht -- ob wer Ausländer ist, ist nicht immer zu sehen." Für Österreicher schwarzer Hautfarbe wird die Argumentation des Innenministeriums nur schwer nachvollziehbar sein. Wie diese auch sonst durchaus auf hinterfragenswertem Untergrund steht: Laut § 35 Sicherheitspolizeigesetz ist eine Identitätsfeststellung nur in Zusammenhang mit exakt definierten Verdachtsmomenten und in genau bestimmten Situationen erlaubt. Unter anderem dann, wenn beim Betroffenen "der dringende Verdacht besteht, dass sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind."<< (Den  vollständigen Text findet man im "Megaphon".)

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[martin]

[Fotos #1, 2 &3: Krusche, Foto #4: KIG!]


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