7. August 2006
Dieses Graffiti besagt: "Für alle". Die Wand der
vormaligen Postgarage begrenzt an einer Seite den Rösselmühl-Park. Dessen Name sich von
der Rösselmühle herleitet. Die
noch besteht. (Und zwar seit dem 13. Jahrhundert.)
Das "Nil" markiert quasi diesen Eckpunkt des
Parks und der Postgarage. Die heute als Veranstaltungsort genutzt wird. Hier übrigens Günter Brodttrager,
einer der Betreiber dieser Location:
Cut!
Ich hab vor einigen Tagen JoJo erwähnt. Und daß er kuriose Lampen baut. Hier ist eine davon.
Man findet JoJos Lampen unter anderem im Laden von "KIG!" Der befindet sich in der Feuerbachgasse 25. Das ist vom
"Nil" nur ein kleiner Spaziergang Richtung Griesplatz.
Apropos Feuerbach. Den gab es da einst. Einen kleinen Bach,
der vor allem die Funktion hatte, Löschwasser verfügbar zu halten. Wie andrerseits der
nahe Mühlgang nicht nur, aber vor allem Mühlen anzutreiben hatte. Weitere Hinweise auf
die einst große wirtschaftliche Bedeutung der "Murvorstadt" für die Versorgung
von "8010 Graz".
Cut!
Ich hab gestern
bestaunt, daß man von Schlagersänger Udo Jürgens nicht nur zu erzählen wußte, er sei
in den USA zwei Stunden festgesetzt gewesen, weil die Behörde an seinem Paß etwas
suspekt gefunden hatte; man hatte auch Ethnien und Nationalität seiner Mitarrestanten
hervorgehoben. (Zufällig keine weißen Protestanten.)
Also hab ich nachgesehen, wie das bei uns mit Ausweisen so
ist. In Österreich bestehe keine Ausweispflicht, heißt es. Oder aber doch. Quasi hintenherum. Weil man
nämlich sich jederzeit muß ausweisen können, falls man ohne österreichische
Staatsbürgerschaft ist:
>>[Oberstleutnant Rudolf Gollia:] "Für
Ausländer besteht in Österreich die Ausweispflicht -- ob wer Ausländer ist, ist nicht
immer zu sehen." Für Österreicher schwarzer Hautfarbe wird die Argumentation des
Innenministeriums nur schwer nachvollziehbar sein. Wie diese auch sonst durchaus auf
hinterfragenswertem Untergrund steht: Laut § 35 Sicherheitspolizeigesetz ist eine
Identitätsfeststellung nur in Zusammenhang mit exakt definierten Verdachtsmomenten und in
genau bestimmten Situationen erlaubt. Unter anderem dann, wenn beim Betroffenen "der
dringende Verdacht besteht, dass sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht
zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind."<< (Den vollständigen
Text findet man im "Megaphon".)
[martin]
[Fotos #1, 2 &3: Krusche, Foto
#4: KIG!]
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